Hausrecht & Fotorecht: Fotografieverbot durch Hausrecht rechtmäßig
Fotoverbot wegen Hausrecht: Das Hausrecht ist beim Fotografieren grundsätzlich zu beachten. Wer entgegen den Vorgaben des Hausrechtsinhabers Fotografien anfertigt, verhält sich rechtswidrig und verletzt bei natürlichen Personen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, bei juristischen Personen das so genannte Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Es winken Unterlassungs-, Beseitigungs- und ggfs. Schadensersatzansprüche. Dem Eigentümer eines Grundstücks bzw. Hauses als Hausrechtsinhaber steht es dabei … Hausrecht & Fotorecht: Fotografieverbot durch Hausrecht rechtmäßig weiterlesen
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