Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH

Wer im Darknet Drogen im Wert von 41 Millionen Euro umschlägt, braucht jemanden, der die Server stillhält, wenn die Behörden anklopfen – und genau dieser Jemand stand im Cyberbunker-Verfahren vor Gericht, ohne am Ende für die einzelnen Drogengeschäfte als Gehilfe zu haften. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. September 2023 (3 StR 306/22) … Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH weiterlesen