Eröffnung des Hauptverfahrens – wann liegt hinreichender Tatverdacht vor?

Hinreichender Tatverdacht – Wann ist die Eröffnung des Hauptverfahrens im Strafprozess vorzunehmen? Entsprechend § 203 StPO beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Hinreichender Tatverdacht ist dann anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts, nicht lediglich aufgrund der Anklageschrift, vorzunehmende vorläufige Tatbewertung … Eröffnung des Hauptverfahrens – wann liegt hinreichender Tatverdacht vor? weiterlesen