Detektivkosten sind zu erstatten wenn sie notwendig waren

Eine Partei kann als Prozesskosten auch Detektivkosten geltend machen, die angefallen sind, um einen Beweis in einem Prozess zu führen, so der BGH (XII ZB 107/08). Diesem zu Folge sind Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln entstehen als erstattungsfähige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstatten. Das … Detektivkosten sind zu erstatten wenn sie notwendig waren weiterlesen