Arbeitszeitbetrug: Kündigung auch bei langem Arbeitsverhältnis

Eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur korrekten Erfassung der Arbeitszeit und die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit können die außerordentliche Kündigung eines annähernd 40 Jahre bestehenden, bisher unbelasteten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen: Das folgt aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 30.7.2019, 5 Sa 246/18). Für die Richter war es im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere von Bedeutung, dass … Arbeitszeitbetrug: Kündigung auch bei langem Arbeitsverhältnis weiterlesen