Arbeitszeitbetrug ist Grund für fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Das vorsätzlich falsche Ausfüllen von Formularen zur Erfassung von Überstunden durch den Arbeitnehmer rechtfertigt die Außerordentliche Kündigung, wie das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 370/18) klar stellen konnte. Dabei hebt das Bundesarbeitsgericht hervor, dass schon das falsche Ausfüllen der Formulare „an sich“ Grund genug für eine fristlose Kündigung ist – und dass ansonsten … Arbeitszeitbetrug ist Grund für fristlose Kündigung weiterlesen
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