Arbeitsverhältnis und Datenschutz: Anspruch auf Zurverfügungstellung von Datenkopien nach Art. 15 DSGVO

Auskunfts- und Abschriftverlangen nach Art. 15 DSGVO sind auch dann wirksam, wenn sie nicht ausschließlich dem Zweck dienen, Kenntnis von der Datenverarbeitung zu erlangen und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen, so das LArbG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1046/22). Das Auskunftsrecht besteht jedoch nicht, wenn dadurch Informationen offenbart würden, die insbesondere wegen überwiegender berechtigter Interessen Dritter geheim gehalten … Arbeitsverhältnis und Datenschutz: Anspruch auf Zurverfügungstellung von Datenkopien nach Art. 15 DSGVO weiterlesen