Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Das LAG München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Der Arbeitnehmer war als Grafiker … Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen weiterlesen
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