Kein Computerbetrug bei absprachewidriger Nutzung einer Bankkarte
Der zweite Senat des Bundesgerichtshofs (2 StR 16/15) hat recht ausführlich dargestellt, dass die nur absprachewidrige Nutzung einer im Übrigen samt Geheimzahl überlassenen Geldkarte – auch wenn die Überlassung am Ende auf einer Täuschung beruht – jedenfalls keinen Computerbetrug darstellt. Denn, so der BGH, der Tatbestand ist so auszuzulegen, dass keine unbefugte Verwendung dann vorliegt, … Kein Computerbetrug bei absprachewidriger Nutzung einer Bankkarte weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden