Zur Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

Das OLG Koblenz (2 Ss 184/10) hat festgestellt, dass alleine aus dem Umstand, dass ein geschuldeter Unterhalt nicht gezahlt wurde, noch keine Strafbarkeit gefolgert werden kann. Vielmehr ist darauf abzustellen, in welchem Umfang Unterhalt geschuldet wurde und in welcher Relation das zu dem Einkommen des Beschuldigten steht.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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