Das OLG Koblenz (2 Ss 184/10) hat festgestellt, dass alleine aus dem Umstand, dass ein geschuldeter Unterhalt nicht gezahlt wurde, noch keine Strafbarkeit gefolgert werden kann. Vielmehr ist darauf abzustellen, in welchem Umfang Unterhalt geschuldet wurde und in welcher Relation das zu dem Einkommen des Beschuldigten steht.
Dazu auch:
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht) (Alle anzeigen)
- StPO: Rechtsmittel per BEA - 25. Juni 2022
- OLG Düsseldorf: Tragen eines Niqab als Fahrzeugführer unzulässig - 25. Juni 2022
- Berechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage. - 16. Juni 2022