Zur Strafbarkeit der Verletzung der Unterhaltspflicht

Das OLG Koblenz (2 Ss 184/10) hat festgestellt, dass alleine aus dem Umstand, dass ein geschuldeter Unterhalt nicht gezahlt wurde, noch keine Strafbarkeit gefolgert werden kann. Vielmehr ist darauf abzustellen, in welchem Umfang Unterhalt geschuldet wurde und in welcher Relation das zu dem Einkommen des Beschuldigten steht.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.