Zur Strafbarkeit bei der Fälschung von Kreditkarten

Auch beim Landgericht Düsseldorf (004 KLs-40 Js 7656/13-28/13) finden sich einige Zeilen zur Strafbarkeit der Fälschung von Zahlungskarten, die kurze rechtliche Würdigung dürfte im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung stehen:

Es handelt sich (…) um Kreditkarten und damit um Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b Abs. 4 StGB. Der Angeklagte und seine Mittäterin haben diese Karten zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht und damit den Tatbestand des § 152a Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt.

Durch dieselbe Handlung (§ 52 StGB) haben sie einen in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB erfüllt, denn mit Abheben der Geldbeträge mit gefälschten Kreditkarten mit der Absicht der Erlangung hoher Geldbeträge für sich und/oder einen Dritten haben sie unrichtige Daten verwendet und damit das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst und dadurch das Vermögen der C1 im Oman beschädigt. Durch die Abhebung von Bargeldbeträgen von mehr als 50.000,- EUR haben der Angeklagte und seine Mittäterin zudem einen Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB bei der Geschädigten herbeigeführt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.