Zum Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Auch wenn ein abgemahnter Wettbewerber eine unterschrieben hat, stehen ihm bei einer rechtsmissbräuchlichen Schadensersatzansprüche zu – jedenfalls sofern es offensichtlich ist, dass die Unterlassungserklärung nur abgegeben wurde, um weitere (juristische) Auseinandersetzungen zu verhindern. So entschied früher das AG Schleiden/Eifel, 01.12.2008, AZ: 9 C 158/08inzwischen ist diese Rechtssprechung ausdrücklich überholt, auch die Kündigung einer Unterlassungserklärung sollte man in Erwägung ziehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.