Zum Schadensersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Auch wenn ein abgemahnter Wettbewerber eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat, stehen ihm bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung Schadensersatzansprüche zu – jedenfalls sofern es offensichtlich ist, dass die Unterlassungserklärung nur abgegeben wurde, um weitere (juristische) Auseinandersetzungen zu verhindern. So entschied früher das AG Schleiden/Eifel, 01.12.2008, AZ: 9 C 158/08inzwischen ist diese Rechtssprechung ausdrücklich überholt, auch die Kündigung einer Unterlassungserklärung sollte man in Erwägung ziehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.