Infobrief: Urteile und Rechtsfragen rund um den Karneval

Infobrief „Karneval & Recht“ – Sammlung interessanter, lustiger und auch abstruser Urteile rund um die Karnevalszeit.

Auch rund um die Karnevalszeit gibt es interessante Urteile und rechtliche Informationen, manchmal einfach nur zum lachen, mitunter zum weinen aber durchaus insgesamt Lesenswert. In unserem Infobrief zum Karneval sammle ich anschaulich die Themen, die mir Erwähnenswert erscheinen, thematisch sortiert und aufbereitet. Jährlich wird der Infobrief aktualisiert, mal im Kleinen, mal im Grossen. Im Jahr 2020 fand ein kleines Update statt.

Zur Geschichte des Infobriefs Karneval

Bereits seit 1999 pflege ich den „Infobrief Karneval & Recht“, der damals mit einer gedruckten Seite auskam und inzwischen mehrere Seiten Inhalt bietet. Zum Jahr 2016 wurde er nochmals von mir vollständig überarbeitet, seitdem gab es nur kleinere Aktualisierungen und er steht auch im Jahr 2019 kostenfrei hier zum Download (unten zu finden).

Zur Nutzungslizenz: Unkompliziert, solange er inhaltlich nicht verändert wird darf er weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es gilt eine Creative Commons für diesen Infobrief, siehe unten. Die Texte wurden von mir selber geschrieben, die Fotos habe ich selber gemacht, ich habe darauf geachtet das niemand zu erkennen ist auf den Bildern – abgesehen davon dass die Verbreitung der Bilder nach §23 Abs.1 Nr.1,3 KUG ohnehin zulässig ist.

Diese Seite finden Sie auch unter https://www.ferner-alsdorf.de/karneval/

Inhalt des Infobriefs Karneval

Es werden aktuell die folgenden Inhalte geboten:

  1. im Karneval
  2. Lärm im Karneval
  3. Arbeitsrecht
  4. Unfälle bei Feierlichkeiten
  5. Kleidung im Karneval
  6. Verhalten bei einer Polizeikontrolle
  7. Karneval und das
  8. Steuerrecht
  9. Werbung und Urheberrecht
  10. Fotos in der Karnevalszeit
Creative Commons Lizenzvertrag


Infobrief Karneval von Rechtsanwalt Jens Ferner ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.