Widerrufsrecht: Zur optischen Gestaltung der Widerrufsbelehrung bei einem Versicherungsvertrag

Grundsätzlich ist jegliche Änderung von Widerrufsbelehrungen kritisch zu sehen – allerdings gibt es eben auch Spielräume, speziell bei Versicherungsverträgen. Der BGH (IV ZA 5/14) hielt dies zu einem scheinbar lapidaren Sachverhalt nochmals fest:

Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.