Vorsicht vor offenen WLAN

Bei der WELT findet sich eine Warnung vor „kostenlosen Hotspots“, die nur zu unterstreichen ist: Wer einen fremden, unbekannten Hotspot findet und nutzt, muss sich des Risikos bewusst sein, dass der darüber abgewickelte Datenverkehr abgehört werden kann. Wer dann z.B. ohne vernünftige Verschlüsselung seine Mails abholt, riskiert nicht nur, dass die Mails an sich – ja sogar die Zugangsdaten zum Postfach vom WLAN-Betreiber abgefangen werden können. Der technische Aufwand hierzu ist, um es nett auszudrücken, minimal.

Auch scheinbar vertrauenswürdige WLAN sind da kein Orientierungspunkt: Jeder kann sein Netz nennen wie er möchte, z.B. „T-Online Hotspot“. Daneben kann man sogar noch weiter gehen und anfangen Zahlungsdaten abzufragen. Etwa dass man seine Kreditkartendaten angeben soll, um 1h zu surfen – mit einem lokalen Proxy lässt sich das geschickt gestalten. Naives Vertrauen kann an dem Punkt richtig teuer werden.

Fazit: Offene WLAN nutzen um Mails abzuholen? In der Theorie ja, in der Praxis bitte nur wenn man weiss, was man tut. Der Mail-Client muss so eingerichtet sein, dass Zugangsdaten und Mails nur verschlüsselt transportiert werden. Und wer Webseiten aufruft um dort Login-Daten etc. einzugeben, der sollte eine https-Übertragung zwingend nutzen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.