Schüler-Mobbing im Netz: Nicht immer hilft Jura

Vor kurzem gab es – auf Grund einer scheinbar anonymen Webseite – eine Welle von Berichten zum Thema „Schüler-Mobbing“ im Netz (dazu nur hier). Eine Webseite, deren Betreiber und Nutzer nicht zu ermitteln sind, bietet die Möglichkeit, dass man – differenziert nach Ländern, Regionen und Schulen – gezielt Schüler diffamieren kann. Das kann schnell die schulpflichtigen Kinder belasten und seelisch in Mitleidenschaft ziehen – der Gang zu Rechtsanwalt und Polizei ist da für manche Eltern naheliegend. Die Enttäuschung aber gross, wenn man merkt, dass die Täter (erst einmal) nicht zu ermitteln sind.

In der Tat können Seitenbetreiber sich mit relativ einfachen Mitteln – eine Pre-Paid-Kreditkarte reicht – unerkannt bei Übersee-Dienstleistern Portale einrichten und dürfen davon ausgehen, nicht „erwischt“ zu werden. Die juristische Verfolgung solcher Taten, immer angewiesen darauf, dass man zumindest Tatverdächtige als Ansatzpunkt hat, läuft hier ins Leere. Nun ist natürlich zu bedenken, dass die Webseite nicht der einzige Ansatzpunkt ist. Gerade Täter in diesem Umfeld halten es in der Anonymität nicht lange aus und prahlen schnell in ihrem Unmittelbaren sozialen Umfeld mit ihren „Heldentaten“. Das anonyme Mobbing wird hier letztlich schnell doch identifizierbar. Und dann auch sanktionierbar: Betroffene können sich problemlos wehren, entsprechend tätige Rechtsanwälte helfen hier weiter. Neben kostenintensiven Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen, bis hin zu strafrechtlichen Schritten, sind Sie juristisch nicht hilflos.

Unabhängig davon aber müssen sich Eltern im Klaren sein, dass mit der juristischen Sanktion – und sei sie noch so einschneidend – nicht das Problem aus der Welt geschaffen ist. Gleich ob man den Täter nun findet oder nicht: Das gemobbte Kind braucht Hilfe und Unterstützung, ggfs. sogar von einem Profi, der die unsichtbaren seelischen Narben angehen kann. Ver(sch)wenden Sie nicht die kostbare Zeit mit der eigenhändigen Tätersuche, sondern beschäftigen Sie sich zuerst mit Ihrem Kind und loten Sie aus, welcher Schritt als erstes im Interesse ihres Kindes ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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