Achtung: Polizei warnt vor perfidem neuem BKA-Trojaner

Seit kurzem erstatten Bürger bundesweit Anzeige, weil unbekannte Täter auf ihren Rechnern und Notebooks eine bislang unbekannte Schadsoftware installiert haben.

Die Geschädigten berichteten von einer Software, die ein Bildschirm füllendes grünes Pop-Up Fenster zeigte. Es wurde eine Seite des BKA (Bundeskriminalamt) bzw. „Deutsche Kriminalpolizei“ vorgetäuscht und gleichzeitig der Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie bzw. terroristischen E-Mail gegen den Rechnerinhaber erhoben. Gleichzeitig wurde der Rechner durch die Schadsoftware gesperrt.
Eine Entsperrung des blockierten PC wäre nur möglich, wenn per UKASH-Verfahren 100 Euro bezahlt würden. Nach Eingabe eines Codes und eines E-Mails an das BKA wäre der PC wieder frei nutzbar.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten Rechners erfolgen kann.

(Quelle: PM des BKA und der Polizei Esslingen)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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