OLG Hamm zur Laufzeit & automatischen Verlängerung von Mobilfunkverträgen

Das OLG Hamm (I-17 U 203/09) hat festgestellt:

  1. Eine Laufzeit von 24 Monaten bei einem Mobilfunkvertrag begegnet keinen generellen Bedenken
  2. Dass sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird, ist ebenfalls nicht problematisch

Im Kern ging es um die Frage, ob derartige Laufzeiten nicht rechtswidrig sind, was das OLG Hamm u.a. mit Blick auf den BGH im Ergebnis verneint. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die einzelnen Länder nach einer EU-Vorgabe dafür Sorge zu tragen haben, dass spätestens ab Mai 2011 eine Höchstgrenze für Telefonverträge von 24 Monaten existiert, wobei dem Verbraucher zwingend ein 12-Monatsvertrag anzubieten ist (dazu hier).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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