Gesetzgebung: Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen

Es kommt nun auch ein Effizienz-Etikett für Heizungsanlagen.

Am 16.12.2015 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verkündet, mit der das „Heizungs-Label“ eingeführt wird. Es geht hierbei um das Effizienz-Etikett, das man bereits von vielen Produkten kennt:

Bildschirmfoto 2015-12-19 um 07.12.17

Ein solches Etikett soll in Zukunft auf allen vorhandenen Heizungen vorgenommen werden. Die Etikettierung nehmen der Schornsteinfeger oder entsprechend qualifizierte Betriebe vor, wobei es einen Zeitrahmen gibt. Im Jahr 2016 sollen Anlagen bis 1986 ausgezeichnet werden, 2017 dann alle bis 1991 usw. Kosten entstehen dabei nicht (§19), derjenige der das Etikett anbringt erhält vom Ministerium eine Aufwandsentschädigung. Dabei hatte man wohl auch Sorge vor Missbrauch: Schornsteinfegern ist es nach Anbringen des Etiketts für 6 Monate verboten, mit dem betroffenen Eigentümer auch nur Gespräche über den Verkauf einer neuen Heizanlage zu führen (§17 Abs.2).  Gleichwohl ist es keine Wahl: Das Etikett ist zwingend anzubringen, der Eigentümer hat dies ausdrücklich zu dulden.

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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