„Genug Schwarze drin“ und kein Einlass in die Disko: Es geht weiter…

Der Rechtsstreit von David G. geht in die nächste Instanz, wie in der TAZ zu lesen ist. Nachdem der Betroffene an einer Diskothek abgewiesen mit dem Spruch „Es sind schon genug Schwarze drin“ angewiesen wurden sein soll, klagte er wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Entsprechende Klagen hatten (mit geringeren Summen) schon früher Erfolg. Überraschender Weise bejahte das Landgericht zwar eine Verletzung, sah aber keinen Grund, ein Schmerzensgeld zuzusprechen. Wie nun berichtet wird, soll morgen Berufung eingelegt werden, so dass sich demnächst das OLG Stuttgart mit der Sache beschäftigen wird.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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