Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.
Kategorie: Zivilrecht & ZPO
Zivilrecht und Zivilprozess: Hier finden Sie Urteile und News in unserem Blog rund um das allgemeine Zivilrecht und den Zivilprozess.
Unsere Tätigkeit als Prozessanwälte lag früher lange Jahre im Bereich des Zivilprozesses. Inzwischen sind wir im Schwerpunkt als Strafverteidiger-, IT- & Verkehrsrecht-Kanzlei aufgestellt und darüber hinaus im allgemeinen Zivilrecht gar nicht mehr tätig.
Gibt ein Makler ein ihm vorliegendes Gutachten über gravierende Mängel des Vermittlungsobjekts bewusst nicht an den Kaufinteressenten weiter, so kann er seinen Anspruch auf Maklerprovision verlieren.
Unterhaltszahlungen durch den Erben: Ist eine Witwe Alleinerbin ihres Ehemannes, kann sie zur Unterhaltszahlung an dessen frühere Ehefrau verpflichtet sein.
Dem Architekten, der auf Veranlassung des Auftaggebers seine Architektenleistung mehrfach zu erbringen hat, steht grundsätzlich auch für die neue Leistung das Honorar zu. Dies gilt für alle auf Veranlassung des Bauherren wiederholten Leistungsphasen.
Liegt ein Baumangel vor und hat der Bauherr dem Unternehmer eine Frist zur Beseitigung des Mangels mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so ist er grundsätzlich berechtigt, schon vor Ablauf der von ihm gesetzten Frist Schadenersatz zu verlangen, wenn feststeht, dass der Bauunternehmer die Frist nicht einhalten wird.
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheidenden Fall sollte von einem Bauunternehmer ein Sportstudio zu einem Festpreis errichtet werden. Während und nach der Bauausführung rügte die Auftraggeberin zahlreiche Mängel und forderte deren Beseitigung. Ohne förmliche Abnahme der Arbeiten eröffnete sie schließlich das Sportstudio. In dem Klageverfahren, in dem sie auf Zahlung des restlichen Werklohns in…
Bereits im April 2002 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die bei Bauvorhaben oft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzutreffende Klausel, nach der der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ stellen muss, unwirksam ist (BGH, Urteil vom 18.4.2002).
Gem. § 8 II 2 StVO hat der Wartepflichtige das Vorfahrtsrecht eines herannahenden Verkehrsteilnehmers nur dann zu beachten, wenn das bevorrechtigte Fahrzeug bereits sichtbar ist, und zwar genau zu dem Zeitpunkt, in dem sich der Wartepflichtige dazu entschließt in die Vorfahrtsstraße einzufahren.