Mietverhältnis: Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Ein Mieter, der eine und Munition in der angemieteten Wohnung aufbewahrt, verstößt gegen seine Obhutspflichten und stört zugleich nachhaltig den Hausfrieden.

Dies rechtfertigt nach Auffassung des Landgerichts Berlin (65 S 54/18) eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies ist nach Ansicht der Richter unabhängig davon, ob die strafrechtlichen Ermittlungen letztlich eingestellt wurden. Es ist auch unabhängig davon, ob die Mieterin von der Aufbewahrung in ihrer Wohnung wusste, weil sie für etwaige Pflichtverletzungen der Angehörigen ihres Haushalts einzustehen hat.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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