Gewerbemiete: Bei widerspruchsloser Hinnahme einer Minderung ist Mietnachforderung verwirkt

Der gewerbliche Vermieter verwirkt sein Recht auf Nachforderung der Miete, wenn der Mieter die Miete mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.

Nachdem ein gewerblicher Vermieter über mehrere Jahre eine Mietzinsminderung widerspruchslos hingenommen hatte, wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seine auf Nachzahlung des Differenzbetrages ab. Das OLG machte deutlich, dass es nicht mehr darauf ankomme, ob die Mietminderung berechtigt war. Der Vermieter hatte vielmehr sein Recht auf Nachforderung verwirkt, da er den Anspruch über längere Zeit nicht geltend gemacht hatte, obwohl er dazu in der Lage war. Entsprechend konnte sich der Mieter darauf einrichten, dass der Vermieter keine Forderungen mehr stellen würde (OLG Düsseldorf, 10 U 18/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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