Namensrecht: Unterschiedliche Vornamensgebung

Die Vornamensgebung für ein in Deutschland geborenes Kind türkischer Eltern ist abgeschlossen und rechtlich bindend, wenn der von den Eltern bestimmte Name in das deutsche Geburtenbuch eingetragen wird.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Entsprechend bleibe nach Ansicht der Richter die Beurkundung eines anderen Vornamens in der später erfolgten Eintragung in das türkische Personenstandsregister für die Beurteilung der Richtigkeit der Namensführung ohne Bedeutung. Eine Berichtigung der Eintragung im Geburtenbuch könne auch im Lichte des verfassungsrechtlichen Schutzes des Persönlichkeitsrechts nicht erfolgen, wenn ein abweichender Vorname über lange Jahre hinweg geführt wurde. Dies gelte zumindest solange, wie der Betroffene nicht die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft habe, nach türkischem Recht eine Berichtigung der Eintragung des dortigen Personenstandsregisters und eine anschließende behördliche Änderung des Vornamens zu erwirken (OLG Hamm, 15 W 183/05).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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