Gewaltschutzgesetz: Lebensgefährte kann aus Wohnung gewiesen werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einer Frau, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Mann zusammenlebte, für die Dauer von sechs Monaten die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Dem Mann wurde zudem verboten, die Wohnung zu betreten und Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese gerichtliche Anordnung muss der Mann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen.

Das OLG stützte sich bei dieser Entscheidung auf das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (). Nachdem der Mann die Frau zweimal tätlich angegriffen und ihr Würgemale und Hautabschürfungen beigebracht hatte, war das Gericht der Ansicht, dass auch weitere Verletzungen in Zukunft zu befürchten seien. Der Mann konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass eine Wiederholungsgefahr bestand. Vielmehr hatte er durch sein unbeherrschtes Verhalten im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung gezeigt, dass er im Verhältnis zu seiner Partnerin zu einem gedeihlichen Miteinander nicht in der Lage war und deshalb weitere Übergriffe drohten (OLG Koblenz, 13 UF 795/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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