Getrennt Lebende: Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung

Ein getrennt lebender Ehegatte ist grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag des anderen auf gemeinsame Veranlagung zur zuzustimmen, wenn die Trennung der Ehegatten in den betreffenden Veranlagungszeitraum fiel.Das machte der (BGH) deutlich. Im Gegenzug müsse der Antragsteller allerdings den anderen Ehegatten von Nachteilen freistellen, die dieser durch die andere Veranlagungsart erleide. Nach der Entscheidung bestehe das Rechtsschutzbedürfnis auch, wenn der Steuerbescheid gegen den Ehegatten bereits bestandskräftig sei (BGH, XII ZR 250/04).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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