Elterliche Sorge: Wunsch des Kindes ist zu berücksichtigen

Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt auch dem Willen eines zehnjährigen Kindes ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn keine gesicherten Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass dieser Wille Folge einer Manipulation durch ein Elternteil ist.

Mit dieser Entscheidung übertrug das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig die elterliche Sorge für das Kind der streitenden Eltern auf den Vater. Dieser war vor der Scheidung aus der Ehewohnung ausgezogen und hatte in der Nähe eine eigene Wohnung bezogen. Das Kind wohnte weiterhin bei der Mutter. Es verbrachte die Wochenenden regelmäßig mit dem Vater und konnte ihn auch in der Woche besuchen.

Das OLG stellte klar, dass die elterliche Sorge insgesamt oder Teilbereiche davon einem Elternteil allein zu übertragen seien, wenn zu erwarten sei, dass dies dem Wohl des Kindes am besten entspreche. Dabei habe auch der geäußerte Wille des Kindes tragende Bedeutung. Das folge daraus, dass das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde sei. Es sei nicht Objekt der Machtansprüche seiner Eltern, sondern Grundrechtsträger mit dem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Im vorliegenden Fall hätte sich das Kind in seiner Anhörung mit nachvollziehbaren Gründen dahingehend geäußert, dass es lieber bei seinem Vater leben möchte. Es sei durchaus in der Lage, auch positive Aspekte bei der Mutter zu erkennen, habe aber ein deutliches Überwiegen der positiven Aspekte im Verhältnis zum Vater gesehen. Das OLG sah auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Wünsche des Kindes Folge einer Manipulation durch den Vater seien (OLG Schleswig, 10 UF 195/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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