Wieder einmal ein schönes, kurzes Beispiel, wie man sich vor Gericht selbst ein Bein stellen kann: Vor dem Landgericht Coburg (14 O 110/11) wurde um die Verletzung eines Hufschmieds durch ein tretendes Pferd gestritten. Streitig war u.a. ob die spätere Verletzung wirklich durch das Pferd verursacht wurde. In der Verhandlung dann äusserte der Hufschmied auf die Frage, ob die Verletzung durch das Pferd herrühre spontan, er sei sich „ziemlich sicher“. Nun ist „ziemlich sicher“ etwas vollkommen anderes als „sicher“ – weswegen das Landgericht sich nicht überzeugt sah und die Klage abwies. Wenn Juristen, gerade Anwälte, im Vorfeld derart penibel auf Worte achten und vor Geplapper warnen, hat das durchaus seinen Sinn…
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