Würdigung der Einlassung des Angeklagten
An die Würdigung der Einlassung des Angeklagten sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel. Das Tatgericht darf eine Einlassung, für deren Wahrheitsgehalt keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen, nicht ohne Weiteres als unwiderlegt seiner Entscheidung zu Grunde legen – hier gilt der eiserne Grundsatz, dass entlastende Angaben des Angeklagten nicht schon deshalb … Würdigung der Einlassung des Angeklagten weiterlesen
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