Das „World Trade Register“ schreibt in bekannter Manier Unternehmen an und überreicht ein Formular, dessen ausgefülltes zurückreichen am Ende mit 995 Euro jährlich zu Buche schlagen soll. Betreiber ist wohl eine EU Business Services Ltd, die als Postanschrift eine P.O.-Box in Utrecht benennt. Das alles erinnert mich recht stark an das „World Company Register“ (hier von mir berichtet), das ebenfalls eine P.O.-Box in Utrecht bereit hält und ebenfalls 995 Euro im Jahr berechnen möchte, aber laut Formular von einer International Directories Group Ltd. betrieben wird.
Im Kern ist es wie immer: Ich sehe nach deutschem Recht keine Zahlungspflicht und möchte mich auch nicht davon beeindrucken lassen, dass ein im Ausland sitzendes Unternehmen schreibt. Zumal ich auch nach niederländischem Recht (Artikel 6:232 niederländisches BGB) keinen Zahlungsanspruch bei verklausulierten Entgeltansprüchen in AGB erkennen kann.
Interessant ist in diesem Fall das Vorgehen bei angeblichem Zahlungsverzug: Es sollen dann nochmals 99 Euro Verspätungsgebühr sowie 35 Euro Bearbeitungsgebühr anfallen.
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