Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige

Eine Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verstößt gegen Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (2 BvR 2474/14). Anonyme Anzeigen Es gilt der Grundsatz, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießt, in … Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige weiterlesen