Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige
Eine Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige verstößt gegen Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (2 BvR 2474/14). Anonyme Anzeigen Es gilt der Grundsatz, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießt, in … Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige weiterlesen
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