Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Ferner: Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerstrafrecht in Aachen: Wir bieten Ihnen als auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei jahrzehntelange Erfahrung in Strafsachen und stehen als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht zur Verfügung.

Wir arbeiten mit Ihren bestehenden Beratern im Steuerrecht nahtlos zusammen - dabei bieten Strafverteidiger im Steuerstrafrecht eine Fähigkeit, die im konsens-orientierten allgemeinen Steuerrecht etwas kürzer kommt: die Fähigkeit, stilvoll, sachlich und diskret zu streiten. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Im gestaltenden Steuerrecht sind wir nicht tätig und übernehmen im Steuerstrafrecht ausschließlich Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Ferner in Aachen, Ihr Strafverteidiger im Steuerstrafrecht | 02404 92100!

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Ferner: Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Aachen

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Steuerstrafrecht in Aachen: Wir bieten Ihnen als auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei jahrzehntelange Erfahrung in Strafsachen und stehen als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht zur Verfügung.

Wir arbeiten mit Ihren bestehenden Beratern im Steuerrecht nahtlos zusammen – dabei bieten Strafverteidiger im Steuerstrafrecht eine Fähigkeit, die im konsens-orientierten allgemeinen Steuerrecht etwas kürzer kommt: die Fähigkeit, stilvoll, sachlich und diskret zu streiten. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht. Im gestaltenden Steuerrecht sind wir nicht tätig und übernehmen im Steuerstrafrecht ausschließlich Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht: Fachanwalt für Strafrecht Ferner in Aachen, Ihr Strafverteidiger im Steuerstrafrecht | 02404 92100!

  • Strafverteidiger im Steuerstrafrecht bei Steuerhinterziehung & Steuerverkürzung
  • Einfuhrtaten und Schmuggel von zu verzollenden Gütern wie Zigaretten und Kaffee
  • Abgaben im Arbeitsrecht, speziell beim Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Schwarzarbeit
  • Verteidigung im IT-Steuerrecht, speziell Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung durch Kryptowährungen
  • Hinterziehung oder Verkürzung von Umsatzsteuer
  • Erfahren im Umgang mit der Steuerfahndung

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Strafverteidiger im Steuerstrafrecht

Wir sind Steuerstrafverteidiger und bieten damit eine echte Konzentration auf das Strafrecht inkl. Steuerstrafrecht! Rechtsanwalt Jens Ferner ist dabei nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht und bietet besondere Kenntnisse im Bereich des IT-Steuerrechts.

In unserer auf die Strafverteidigung spezialisierten Kanzlei wird ausschliesslich Steuerstrafrecht geboten, also keine steuergestaltende Beratung. Mit bestehenden Steuerberatern oder Steueranwälten arbeiten wir aber auf kommunikativer Ebene gerne nahtlos zusammen. Wir sind davon überzeugt, dass es klüger ist, für die Bereiche Steuerstrafverteidigung und Steuerberatung unterschiedliche Dienstleister zu haben – etwa um Interessenkonflikte zu vermeiden, aber auch um sicherzugehen, dass die notwendige Verfahrens-Kompetenz vorhanden ist, denn: Entscheidungen und Vorgehen in Steuerrechtlichen Verfahren funktionieren ganz anders als in einem Steuerstrafverfahren!

Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Steuerstrafrecht - Diagramm zur Anwalt der Steuerstrafverfahren. Strafverteidiger im Steuerstrafrecht Ferner hilft als Strafverteidiger im gesamten Steuerstrafrecht
Quelle: Monatsbericht des BMF Oktober 2021, Seite 42

So kann ein unkoordiniertes Vorgehen im Steuerstrafrecht Einstellungsmöglichkeiten kaputt machen – etwa wenn jemand gar nicht erkennt, wo man (und wie) Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung taktisch erarbeiten kann. Wir haben neben diversen Steuerstrafverfahren auch mehrere erfolgreiche Revisionen in Steuerstrafsachen geführt und beherrschen insbesondere die Bereiche, auf denen sich Andere und auch viele Gerichte nicht trittfest bewegen. Das eröffnet im „zweiten Durchgang“ oft bisher verschlossenes Potenzial für Lösungen fernab schlichter Verurteilungen.

Anwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht gesucht: Die Rechtsanwälte Ferner stehen Ihnen als Strafverteidiger im Steuerstrafrecht zur Verfügung: Bei uns finden Sie 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung statt „Strafrecht nebenbei“ – bei der notwendigen persönlichen Betreuung, die Steuerstrafsachen verlangen! Unsere Stärke ist die Konzentration auf Strafverfahren: Wir bieten keine gestaltende Beratung im Steuerrecht, sondern ergänzen vorhandene steuerrechtliche Berater um unsere Kompetenzen im Streit in Steuerstrafverfahren.

 Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht im Raum Aachen
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100

Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung (§370 AO) ist das klassische Massenphänomen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Durch die zunehmende Sensibilisierung der jüngeren Vergangenheit auf der einen Seite und eine sehr strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf der anderen Seite ist eine wachsende Bereitschaft zu ausufernden Strafen bei den Gerichten zu erkennen. Wir arbeiten mit einem renommierten Steuerbüro zusammen, um hierdurch auch die steuerlichen Aspekte direkt im Blick zu haben, insbesondere wenn die Option einer Selbstanzeige noch zur Verfügung steht.

Steuerstrafrecht und Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist in unserer Kanzlei ein selbstständig betreuter Bereich, der eng mit dem Steuerstrafrecht verzahnt ist. Gerade bei Delikten rund um Arbeitnehmerabgaben und Schwarzgeld sind umgehend auch Steuerstraftaten betroffen. Hier helfen wir mit einer gesamtheitlichen Verteidigung, die sämtliche Bereiche vom Steuerstrafrecht bis zum Arbeitsstrafrecht abdeckt.

IT-Steuerrecht: Kryptowährungen im Steuerstrafrecht


Aufgrund der Cybercrime-Tätigkeit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner besteht natürlich ein besonderer Schwerpunkt im Bereich IT-Steuerrecht, speziell zu Kryptowährungen bei der Bewertung möglicher Steuerstraftaten.

Kryptowährungen sind eine relativ neue Form digitaler Vermögenswerte, die in den letzten Jahren an Popularität gewonnen haben. Aufgrund ihres dezentralen und anonymen Charakters haben Kryptowährungen jedoch auch das Interesse der Steuerbehörden auf der ganzen Welt geweckt.

Im Steuerstrafrecht können Kryptowährungen eine besondere Rolle spielen, da sie zur Steuerhinterziehung genutzt werden können.

Einige Möglichkeiten, wie Kryptowährungen zur Steuerhinterziehung genutzt werden können, sind folgende

  • Verbergen von Einkommen: Kryptowährungen können zur Verschleierung von Einkommen verwendet werden, da sie in der Regel nicht auf herkömmlichen Bankkonten gehalten werden. Steuerpflichtige können Kryptowährungen nutzen, um Einkommen zu erzielen, ohne dies den Steuerbehörden zu melden.
  • Anonymität: Kryptowährungen sind in der Regel anonym, was die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen und die Überprüfung der Steuerehrlichkeit erschwert. Dies kann dazu führen, dass Steuerpflichtige ihren Steuerpflichten nicht nachkommen oder versuchen, illegale Aktivitäten zu verschleiern.
  • Steuerhinterziehung beim Handel mit Kryptowährungen: Wenn Steuerpflichtige mit Kryptowährungen handeln, müssen sie Gewinne oder Verluste aus diesen Transaktionen in der Regel angeben und versteuern. Es gibt jedoch Fälle, in denen Steuerpflichtige versuchen, ihre Gewinne zu verheimlichen oder falsche Angaben zu machen, um weniger Steuern zu zahlen.
  • Offshore-Konten: Einige Steuerpflichtige nutzen Kryptowährungen, um Gelder auf Offshore-Konten zu transferieren und so Steuern zu hinterziehen. Durch die Verwendung von Kryptowährungen können Steuerpflichtige ihr Vermögen verschleiern und ihre Steuerpflichten umgehen.

Insgesamt können Kryptowährungen im Steuerstrafrecht eine besondere Rolle spielen, da sie neue Möglichkeiten der Steuerhinterziehung und -umgehung bieten. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige ihre Pflichten im Zusammenhang mit Kryptowährungen verstehen und ihre Steuern ordnungsgemäß entrichten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Steuerstrafrecht und die Steuerfahndung

Wenn Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung vorsätzlich unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht haben und Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden konnten, kann es sich um eine Steuerhinterziehung handeln.

In diesem Bereich wird dann die Steuerfahndung tätig. Bei der Steuerfahndung handelt es sich um mit besonderen Befugnissen ausgestattete Beschäftigte der Finanzbehörden.

Delikte im Steuerstrafrecht

Zu den Steuerstraftaten gehört die Steuerhinterziehung, diese Straftaten werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt – zu den Steuerordnungswidrigkeiten dagegen gehört die leichtfertige Steuerverkürzung, hier geht es um Geldbußen. Bußgelder werden laut BMF insbesondere wegen leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO), Gefährdung der Abzugsteuern (§ 380 AO), Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26b UStG) sowie wegen Verstößen gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgesetzt.

Hinweis: Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit, sie ist anzunehmen, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt.

Absehen von Verfolgung

Ein Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen
ist über den Weg von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Steuerbetrag von mehr als 25.000 € möglich. Ein Absehen von der Strafverfolgung gemäß § 398a AO ist möglich, wenn der Steuerpflichtige – zusätzlich zur Nachentrichtung der Steuer – einen Geldbetrag in folgender Höhe an die Staatskasse zahlt:

  • 10 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100.000 € nicht übersteigt,
  • 15 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100.000 € übersteigt und 1 Mio. € nicht übersteigt,
  • 20 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 1 Mio. € übersteigt.
Gemeinsame Steuererklärung

Immer wieder für Unsicherheit sorgt, wenn zwei Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben – und einer dann hierbei unwahre Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall gilt mit dem Bundesgerichtshof (1 StR 10/22), dass sich die Erklärungspflicht des einen Ehepartners gemäß § 25 Abs. 3 EStG nur auf seine eigenen Einkünfte und die Besteuerungsmerkmale bezieht, die ihn und seinen Ehepartner gemeinsam betreffen, wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Kontakt: Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Steuerstrafrecht Ferner

Im Steuerstrafrecht hilft ein Fachanwalt für Strafrecht und unterstützt insbesondere den schon vorhandenen Steuerberater. Wir verteidigen als Steuerstrafrecht-Strafverteidiger umfassend im gesamten Steuerstrafrecht!

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Alsdorf und Aachen - Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Strafverteidiger Ferner hilft!

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