Teurer Eintrag: Branchen-Verzeichnis-Deutschland

Das „Branchen-Verzeichnis-Deutschland“ schreibt Unternehmer an und überreicht in bekannter Manier ein Formular, mit dem Unternehmern angeboten wird, einen bereits bestehenden Eintrag im „Branchen-Verzeichnis-Deutschland“ zu aktualisieren bzw. korrigieren. Dabei lohnt sich der Blick ans Ende des Formulars:

Unter „Auftrag“ finden sich nämlich einige AGB, die nach Vorstellung des Verwenders Vertragsbestandteil werden sollen. Neben 995 Euro zzgl. USt. für eine Ausgabe des Verzeichnisses (wobei 3 Ausgaben von der Mindestvertragslaufzeit umfasst sind) findet sich dort auch, was zunehmend nach meinem Eindruck Mode ist

Wir bestätigen, dass der Sitz des Verlages Gerichtsstand und Erfüllungsort ist.

Immerhin hat man vergessen, die – wahrscheinlich ohnehin unwirksame – Anwendbarkeit deutschen Rechts auszuschliessen. Ob die in Spanien ansässige Firma tatsächlich dort auch klagt, bleibt abzuwarten. ich selbst sehe jedenfalls keine Zahlungspflicht, Unternehmer sollten vorsichtig agieren. Am klügsten ist und bleibt natürlich, das Formular gar nicht erst zu unterzeichnen. Angesichts der im Raum stehenden fast 3.000 Euro netto dürfte es sich auch lohnen, von Anfang an einen Rechtsbeistand einzuschalten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.