Expo Guide: Sitz in Mexiko, Post aus Österreich?

In Sachen Expo-Guide hatte ich bereits mehrfach berichtet, inzwischen ging neue Post ein. Mit der wird mir natürlich erklärt, dass unter allen Umständen ein Zahlungsanspruch besteht. Und damit das auch ganz wichtig ist, schreibt jetzt ein „Legal Department“. Richtig wird es dadurch aber nicht, ebenso wenig, wie es einschüchternd ist.

Aber: Auf dem Briefumschlag fand ich die Information, dass der Brief der in Mexiko ansässigen Firma in Österreich abgeschickt wurde. Und, so ist darauf zu lesen, wenn er nicht zugestellt werden kann, soll er zurück geschickt werden an „Postfach 172, 2340 Mödling“ in Österreich. Man scheint wohl doch im europäischen Ausland irgendwelche Verbindungen zu haben. Damit sollte es nun auch endlich von Interesse für eine Staatsanwaltschaft sein. Ich berichte weiter.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.