Anzeigenrecht: KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH mit firmensuche-24.de

Im Jahr 2016 sollte man im Bereich der Online-Branchenverzeichnisse die „KTS Gewerbedatenverwaltungs “ im Blick haben. Sie betreibt unter der Internetadresse „firmensuche-24.de“ ein Branchenverzeichnis nach dem inzwischen altbekannten . Interessant ist, dass man bei einer Internetsuche auf ein angebliches Rechtsportal trifft, wo eine scheinbar seriöse Antwort gegeben wird. Dabei wird auf eine OLG-Entscheidung verwiesen, die aber nicht mit Aktenzeichen genannt wird; auch macht es auf mich den Eindruck als wäre der Antwort gebende ein Rechtsanwalt, ein solcher Rechtsanwalt existiert in Deutschland aber nicht.

Es ist aus meiner Sicht das übliche und darum kann ich hier auch nur das übliche Schreiben: Aus meiner Sicht lohnt sich die Gegenwehr. Dabei sollte man die Jahresfrist für eine Anfechtung im Blick haben, also nicht allzulange warten. Wir sind dabei im Anzeigenrecht behilflich.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.