Im Jahr 2016 sollte man im Bereich der Online-Branchenverzeichnisse die „KTS Gewerbedatenverwaltungs GmbH“ im Blick haben. Sie betreibt unter der Internetadresse „firmensuche-24.de“ ein Branchenverzeichnis nach dem inzwischen altbekannten Muster. Interessant ist, dass man bei einer Internetsuche auf ein angebliches Rechtsportal trifft, wo eine scheinbar seriöse Antwort gegeben wird. Dabei wird auf eine OLG-Entscheidung verwiesen, die aber nicht mit Aktenzeichen genannt wird; auch macht es auf mich den Eindruck als wäre der Antwort gebende ein Rechtsanwalt, ein solcher Rechtsanwalt existiert in Deutschland aber nicht.
Es ist aus meiner Sicht das übliche und darum kann ich hier auch nur das übliche Schreiben: Aus meiner Sicht lohnt sich die Gegenwehr. Dabei sollte man die Jahresfrist für eine Anfechtung im Blick haben, also nicht allzulange warten. Wir sind dabei im Anzeigenrecht behilflich.
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