Wieder einmal gefälschte Abmahnungen: Löschen statt lamentieren

Es kursieren zur Zeit wieder Emails, die angeblich eine Abmahnung wegen Filesharings aussprechen – das Thema “gefälschte Abmahnungen” hatte ich hier bereits aufgegriffen und kann insofern nur betonen: Ruhig bleiben, die Daten prüfen und entweder nicht zahlen oder (wenn wirklich Zweifel verbleiben) professionellen Rat einholen. Auch in dem aktuellen Fall, in dem im Namen eines tatsächlich existierenden Rechtsanwalts Abmahnungen ausgesprochen werden, ist das Muster das gleiche, der betroffene Rechtsanwalt hat auch innerhalb kürzester Zeit auf seiner Webseite einen entsprechenden Hinweis eingestellt. Dabei war es hier schon eine besonderheit, dass die Domain rechtsanwalt-NAME.info von dem “Abmahner” registriert und für die Mails verwendet wurde, das wirkt natürlich gleich sehr echt.

In dem Zusammenhang ist mir bei der Frankfurter Rundschau ein Kommentar zu einem Artikel aufgefallen:

Ich habe die Domain rechtsanwalt-giese.info heute nachmittag durch den niederländischen Anbieter PrivacyProtect.org, bei welchem diese anonym registriert wurde, löschen lassen. Meine Beschwerde wurde dort innerhalb weniger Stunden bearbeitet. Vielen Dank an die Kollegen von ProtectPrivacy.

Die Domain ist auch in der Tat nicht mehr erreichbar. Es zeigt sich: Die “Regulation” des Netzes funktioniert, die Abuse-Abteilungen bei (Free-)Mailern und Domain-Anbietern arbeiten sehr aktiv. Und vielleicht, wenn so etwas in Zukunft noch einmal geschieht, muss nicht erst einige Zeit vergehen, bis jemand auf die Idee kommt, die entsprechende Abuse-Abteilung anzuschreiben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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