Bei einer Kostenschätzung liegt der Spielraum des Architekten im Bereich von 30 bis 40 Prozent. Der Toleranzrahmen kann aber nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden.
Das hat das Oberlandesgericht (10 U 1128/15) Dresden mit Billigung des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Richter begründen das damit, dass bei einem größeren Auftragsumfang auch der Preis für den einzelnen Quadratmeter deutlich geringer sein kann.
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