Das Amtsgericht Köln (142 C 431/11) hat sich nun auch postiert und klar gestellt, dass bei einer teilbaren Dienstleistung das Widerrufsrecht auch nur anteilig erlöschen kann:
Im Anschluss an die wohl vorherrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) in der Art und Weise auszulegen, dass das Widerrufsrecht nur soweit erloschen ist, wie mit der Dienstleistung begonnen wurde. Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar, was aus einer teleologischen Reduktion des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (a.F) folgt (LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009 – 5 O 206/08 Rn 43 f. (zitiert nach juris); AG Mitte, MMR 2009, 280, 281; AG Montabaur, Urt. 15.01.2008 – 15 C 195/07 Rn. 25 f. (zitiert nach juris); AG Elmshorn NJW 2005, 2404; MüKo/Wendehorst, BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 56; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearb. 2005 § 312 d Rn. 36; a.A. wohl Palandt/Grüneberg, 68. Aufl. 2009, § 312 d Rn. 7a). Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufsrechtes ist nur bei einer unteilbaren Dienstleistung gerechtfertigt. Die erkennende Abteilung des Gerichtes schliesst sich dieser Auffassung an.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.