Die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.“, oder kurz „Wettbewerbszentrale“, ist ein Verein, der sich als etablierter und anerkannter Verband um Wettbewerbsverstöße kümmert bzw. diese abmahnt. Im Folgenden einige Informationen zu Abmahnungen durch die „Wettbewerbszentrale“.
Dazu auch bei uns: Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Interessenverbände – allgemeine Informationen
Wer ist die „Wettbewerbszentrale“
Die Wettbewerbszentrale ist seit langem etabliert und eine feste Größe im Wettbewerbsrecht. Es handelt sich hier um einen Interessenverband zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen
Tätigkeit der Wettbewerbszentrale
Mir sind Abmahnungen der Wettbewerbszentrale aus dem gesamten Wettbewerbsrecht bekannt ohne dass ich hier einen konkreten Fokus auf einen Teilbereich ausmachen könnte. Nach meiner Kenntnis finden Abmahnungen der Wettbewerbszentrale bisher sowohl im Bereich Internet und gedruckte Anzeigen als auch bei Verkaufsstätten vor Ort statt.
Darüber hinaus bietet die Wettbewerbszentrale laufend Seminare und Fortbildungen mit hervorzuhebender Qualität.
Berechtigung der Wettbewerbszentrale
Beachten Sie meine allgemeinen Ausführungen zur Berechtigung von Verbänden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche BGH-Entscheidungen die in den jeweiligen Fällen eine Anspruchsberechtigung der Wettbewerbszentrale erkannt haben.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Eine solche Frage kann nie pauschal beantwortet werden. Allerdings beachten Sie, dass nur weil Sie vielleicht durch eine Internetsuche viele Fälle einer Abmahnung der „Wettbewerbszentrale“ gefunden haben dies noch lange kein Grund ist, von einer „Abzocke“ oder einer „Rechtsmissbräuchlichen Abmahnung“ auszugehen.
Risiko Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung
Unterschätzen Sie nicht das grundsätzliche Risiko einer Vertragsstrafe, die nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert werden könnte. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig möglichst weit gefasst, dabei bietet die Rechtsprechung des BGH einige Möglichkeiten der Beschränkung von Vertragsstrafen, die Sie nicht verschenken sollten. Denken Sie daran, dass eine Unterlassungserklärung lebenslang bindend ist – und die Motivation für den Gegner somit hoch ist, Sie laufend zu kontrollieren!
Dazu bei uns:
- Zur Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch Verbände
- Rund um den Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen
- Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe
- Wettbewerbsrecht
- Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
- Zweites Zusatzprotokoll zu Budapest Conention on Cybercrime - 17. Mai 2022
- NIS2-Richtlinie - 16. Mai 2022
- Bericht zur Zusammenarbeit von CSIRTs und Strafverfolgungsbehörden - 15. Mai 2022