Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei verpackten Waren

Verpackte Waren – wie Butter und Mischstreichfette – können dem lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz unterliegen, wie der BGH (I ZR 15/22) klarstellt. Einem verpackten Produkt kann wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn die äußere Gestaltung oder bestimmte Merkmale der Verpackung des Produkts geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des verpackten Produkts hinzuweisen.

Geschäftsgeheimnisse?

Rund um Geschäftsgeheimnisse beraten und verteidigen wir: Unternehmen beim Schutz von Geheimnissen und , wenn der Vorwurf erhoben wird, Daten entwendet zu haben.

Eine Herkunftstäuschung durch eine nachgeahmte Produktverpackung ist bei unterschiedlichen Produkt- oder Herstellerbezeichnungen nicht stets ausgeschlossen, wenn nicht alle wesentlichen Gestaltungsmerkmale des Originals identisch übernommen werden.

Bei der Prüfung, ob eine Herkunftstäuschung vorliegt, sind vielmehr alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere welche Produkt- und Herkunftsbezeichnungen in welcher Weise auf der Nachahmung verwendet werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.