Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoss beim abstellen von Taxen auf Plätzen ohne notwendige Erlaubnis

Das OLG Frankfurt (6 U 246/13) hat festgestellt, dass sowohl der Fahrer eines Taxis als auch der Betreiber (Arbeitgeber) wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, wenn das Taxi unerlaubt auf Parkflächen abgestellt wird. Hierbei ging es um Prakplätze, die zwar als öffentliche Taxi-Stellflächen ausgezeichnet waren, allerdings auf privatem Grund. Um das Taxi abzustellen musste man eine Berechtigung erwerben. Derjenige, der dort ohne solche Berechtigung parkte wurde als Fahrer erfolgreich von dem Nutzungsberechtigten (Nicht von anderen Fahrern!) in Anspruch genommen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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