Wettbewerbsrecht: Kein Verkauf nicht zugelassener Fahrzeugteile

Das OLG Hamm (I-4 W 72/12) hat entschieden, dass nach StVZO nicht zugelassene Fahrzeugteile nicht online vertrieben werden dürfen, selbst wenn ein Hinweis

„… nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO!“

erfolgt. Mitbewerbern steht in diesem Fall ein wettbewerbsrechtlicher zur Verfügung. Insofern sollte man vom Vertrieb derartiger Fahrzeugteile tunlichst absehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.