Werberecht: Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme

Das OLG Naumburg stellte mit Urteil vom 03.03.2011 (1 U 92/10 (Hs)) fest:

Zwar begründet die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Verhalten eine Erstbegehungsgefahr. Anders als bei einer Verletzungshandlung wird in diesem Fall aber keine Vermutung für den Fortbestand der Gefahr begründet. Der vorbeugende besteht vielmehr nur solange, wie die Gefahr der Begehung droht, er entfällt mit dem Fortfall der Begehungsgefahr. Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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