Abmahnungen wegen Faltenunterspritzung bei Kosmetikern und Zahnärzten

Aktuell kursieren Abmahnungen unter Kosmetikern und Zahnärzten wegen beworbener „Faltenunterspritzungen“. Hintergrund der einer süddeutschen Kanzlei (im Namen eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz) ist, dass nur durch bestimmte Ärzte eine „Faltenunterspritzung“ vorgenommen werden darf, was bei der Bewerbung entsprechend zu Beachten ist. Wer etwa die Faltenunterspritzung zwar durch entsprechende Ärzte – also ordnungsgemäß – vornehmen lässt, gleichwohl durch seine Werbung den Eindruck erweckt, er würde es selber machen, kann durchaus abgemahnt werden.

Die Abmahnungen sind mit einer hohen Zahlungsforderung verbunden, die nach meinem Kenntnisstand je nach Abgemahntem differieren: Während Kosmetiker um die 6.000 Euro zahlen sollen, kommen Ärzte wohl auf Summen teilweise um die 13.000 Euro.

Wer von einer solchen Abmahnung betroffen ist, sollte dringend von eigenen Maßnahmen absehen und sofort entsprechenden anwaltlichen Rat einholen. Insbesondere sollte man von einer ungeprüften Einlassung ebenso absehen, wie von eigenen Versuchen, die vorgefertigte anzupassen. Auf Grund des enormen finanziellen Risikos ist zwingend fachlicher Rat, und das möglichst zeitnah nach Empfang der Abmahnung, einzuholen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer bringt es passend auf den Punkt:

Dringend anzuraten ist, wegen dieser und aller weiterer Fragen, insbesondere wegen des weiteren Verhaltens, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen, auch wenn dies Kosten auslöst, und sich dann gegebenenfalls auch anwaltlich vertreten zu lassen.

Dabei sollten nicht nur die aufmerksam werden, die bereits eine Abmahnung haben: Jeder, der eine Faltenunterspritzung bewirbt, sollte sofort präventive Maßnahmen ergreifen, ggfs. sämtliche Werbemaßnahmen einstellen und sich erst einmal hinsichtlich seiner Werbemaßnahmen beraten lassen. Wie so oft bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind wohl auch in diesem Fall die Kosten für eine präventive juristische Beratung erheblich günstiger, als die Kosten einer erfolgten Abmahnung. Handeln Sie jetzt!

Hinweis: Gerade Kosmetiker(innen) fallen in letzter Zeit zunehmend mit Abmahnungen auf. Sie sollten allgemein den Grundsatz beherzigen: Wenn Sie, nicht nur im Internet, Werbemaßnahmen für ihre berufliche Tätigkeit ergreifen, suchen Sie vorher rechtlichen Rat. Lassen Sie Ihre Werbemaßnahme prüfen und „abklopfen“. Sich vorher den Rechtsanwalt zu sparen ist und bleibt eine Milchmädchenrechnung, die sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit irgendwann rächen wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.