Abmahnung wegen Verstoss gegen §22a StVZO

Mir liegt eine vor, weil jemand Fahrzeugteile verkauft hat, die bauartgenehmigungspflichtig nach §22a StVZO sind – aber die entsprechende Betriebserlaubnis gar nicht haben. Wie so oft wurde dabei durch den Verkäufer auch noch offen darauf hingewiesen, dass eine Zulassung für den Strassenverkehr gar nicht vorliegt, was wahrscheinlich gerade zu der Abmahnung führte. Dabei wurde gleichzeitig eine fehlerhafte , quasi in einem Aufwasch, mit abgemahnt.

Rechtlich mag man über die Frage streiten können, ob ein solcher Hinweis nicht das Angebot solcher Fahrzeugteile legalisieren kann – die Rechtsprechung sieht es derzeit nicht so (zur Rechtslage beim Verkauf von Fahrzeugteilen ohne Zulassung siehe hier bei uns).

Die Abmahnung ist gut formuliert, die beigefügte ufert auch nicht gerade aus. Beim angesetzten Gegenstandswert mag man diskutieren und somit die Kosten vielleicht senken können, insgesamt aber – wenn der Vorwurf tatsächlich stimmt – eine solide Abmahnung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.