Abmahnung von Physiotherapeuten

Abmahnungen von Physiotherapeuten sind nichts seltenes mehr. Regelmäßig geht es dabei um die Frage, ob der Physiotherapeut etwas bewirbt, was er gar nicht anbieten darf – also in erster Linie um die Frage, ob er als Heilpraktiker zugelassen sein muss. Dies betrifft inzwischen neben dem Streitpunkt Craniosakral auch die Osteopathie oder die Behandlung des „KISS-Syndroms“.

Häufig bietet sich bereits ausserhalb des , im allgemeinen Wettbewerbsrecht, Verteidigungspotential – etwa wenn sich Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche ergeben oder das notwendige konkrete Wettbewerbsverhältnis gar nicht gegeben ist. Im Fall des Erhalts eines Abmahnung gilt daher umso mehr: Zeitnah Hilfe beim Erfahrenen Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht suchen.

Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um den Physiotherapeuten

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.