Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverstoss beim abstellen von Taxen auf Plätzen ohne notwendige Erlaubnis

Das OLG Frankfurt (6 U 246/13) hat festgestellt, dass sowohl der Fahrer eines Taxis als auch der Betreiber (Arbeitgeber) wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, wenn das Taxi unerlaubt auf Parkflächen abgestellt wird. Hierbei ging es um Prakplätze, die zwar als öffentliche Taxi-Stellflächen ausgezeichnet waren, allerdings auf privatem Grund. Um das Taxi abzustellen musste man eine Berechtigung erwerben. Derjenige, der dort ohne solche Berechtigung parkte wurde als Fahrer erfolgreich von dem Nutzungsberechtigten (Nicht von anderen Fahrern!) in Anspruch genommen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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