Wettbewerbsrecht: Kein Verkauf nicht zugelassener Fahrzeugteile

Das OLG Hamm (I-4 W 72/12) hat entschieden, dass nach StVZO nicht zugelassene Fahrzeugteile nicht online vertrieben werden dürfen, selbst wenn ein Hinweis

„… nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO!“

erfolgt. Mitbewerbern steht in diesem Fall ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zur Verfügung. Insofern sollte man vom Vertrieb derartiger Fahrzeugteile tunlichst absehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.