Wann liegt eine Beschäftigung im Sinne des §266a StGB vor?

Wann liegt beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt tatsächlich eine Beschäftigung vor? Der Bundesgerichtshof fasst es in einer aktuellen Entscheidung so zusammen: Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers … Wann liegt eine Beschäftigung im Sinne des §266a StGB vor? weiterlesen